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Wasserschaden in München: Dokumentieren, melden, trocknen – in dieser Reihenfolge

· Seibel365 München

Hand fotografiert mit dem Smartphone eine feuchte Wand – Wasserschaden in München dokumentieren
KI-generiertes Symbolbild

Drei Policen, drei Blickwinkel

Nach einem Wasserschaden tauchen schnell drei Begriffe auf, die gern verwechselt werden. Grob sortiert:

  • Wohngebäudeversicherung – betrifft das Gebäude selbst: Leitungen, Wände, Estrich, fest verlegte Böden. In Münchner Eigentümergemeinschaften schließt sie meist die Hausverwaltung für das ganze Haus ab.
  • Hausratversicherung – betrifft bewegliche Sachen in der Wohnung: Möbel, Teppiche, Elektronik, Kleidung. Sie gehört dem jeweiligen Haushalt, auch dem Mieter.
  • Privathaftpflicht – kommt ins Spiel, wenn Wasser aus der eigenen Wohnung bei anderen Schaden anrichtet, etwa durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch, dessen Wasser durch die Decke in die Wohnung darunter läuft.

Rückstau aus dem Kanal fällt vielfach unter den Elementarbaustein, der gesondert vereinbart sein muss; Grundwasser, das durch die Kellerwand drückt, ist dagegen häufig gar nicht versichert. Ob und in welchem Umfang ein konkreter Schaden gedeckt ist, entscheidet allein der Vertrag – das kann nur der Versicherer oder eine Rechtsberatung klären, nicht ein Handwerker und nicht dieser Ratgeber.

Dokumentation, die später standhält

Versicherer sehen den Schaden nicht selbst; sie sehen, was Sie ihnen zeigen. Deshalb gilt: Fotografieren, bevor Sie aufräumen. Nützlich sind

  • Übersichtsbilder des Raums und Nahaufnahmen der Austrittsstelle, der nassen Wände und Böden – mit Datum;
  • ein kurzes Video, das zeigt, woher das Wasser kommt und wie weit es sich ausgebreitet hat;
  • eine Liste der betroffenen Gegenstände mit Kaufdatum und, soweit vorhanden, Belegen;
  • der Zählerstand der Wasseruhr am Schadentag;
  • eine fortlaufende Notiz: wann bemerkt, wen wann informiert, welcher Betrieb was gemacht hat.

Beschädigte Dinge nicht entsorgen, bevor der Versicherer sie gesehen oder freigegeben hat. Rechnungen des Partnerbetriebs für Leckortung, Abdichtung und Trocknung gehören in dieselbe Mappe.

Schaden begrenzen – ohne vorzugreifen

Zur Schadenminderung sind Versicherte in aller Regel verpflichtet: Wasser abstellen, Pfützen aufnehmen, Möbel hochstellen, Strom im nassen Bereich abschalten. Diese Notmaßnahmen brauchen keine Freigabe. Anders die eigentliche Sanierung – neuer Estrich, neue Fliesen, Malerarbeiten –, die sollte erst nach Rücksprache beginnen. Mieterinnen und Mieter informieren zudem die Hausverwaltung oder den Vermieter, denn Leitungen und Bausubstanz liegen in deren Verantwortung; wer die Reparatur am Ende bezahlt, hängt von Ursache und Vertrag ab und ist keine Frage, die dieser Text beantwortet.

Trocknung: Warum München keine Zeit lässt

Unter dem Estrich liegt in fast jeder Wohnung eine Dämmschicht, die Wasser wie ein Schwamm hält. In den Gründerzeithäusern von Schwabing, der Maxvorstadt oder Haidhausen saugen sich zusätzlich die alten Deckenfüllungen voll. Schimmel wächst dort bereits nach wenigen Tagen, lange bevor die Oberfläche wieder trocken aussieht. Eine fachgerechte Trocknung mit Geräten, die trockene Luft unter den Estrich drücken, dauert Wochen und sollte deshalb nicht auf die Regulierung warten – Fotos sichern, die Geräte beim Versicherer anmelden, dann starten. Für die Ortung des Lecks und die Vorbereitung der Trocknung vermittelt Seibel365 Ihnen einen Fachbetrieb aus dem Partnernetzwerk in München; dieser klärt die Kosten mit Ihnen, bevor er beginnt. Mehr dazu unter Wasserschadenhilfe.

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